Wie hoch ist Ihr Grad der Behinderung?
Kostenlose Einschätzung nach der Versorgungsmedizin-Verordnung – der Grundlage, nach der auch das Versorgungsamt entscheidet.
Womit möchten Sie beginnen?
GdB 30 bis 50
Geschätzte Spanne für den Gesamt-GdB – mit Einordnung und Hinweisen.
- ab 20: Feststellung und Steuer-Pauschbetragsicher erreicht
- ab 30: Gleichstellung möglichsicher erreicht
- ab 50: Schwerbehinderungmöglich
- Versorgungsmedizin-VerordnungDieselbe Grundlage wie beim Amt, Fassung vom 29.09.2025
- Angaben bleiben bei IhnenVerarbeitung nur im Browser, keine Cookies
- Kostenlos, ohne KontoKeine Anmeldung, keine Werbung
- Fachliche PrüfungLäuft derzeit – zum Prüfstatus
So funktioniert der Schnellcheck
Erkrankungen wählen
Eine oder mehrere – so, wie sie Sie im Alltag einschränken.
Fragen beantworten
Kurze Fragen in Alltagssprache, übersetzt aus den Kriterien der Verordnung.
Spanne und Hinweise erhalten
Geschätzter Gesamt-GdB, erreichbare Schwellen und welche Belege im Antrag zählen.
Was der GdB aussagt
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft einschränken. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.
Grad der Behinderung verständlich erklärt
Was gilt bei welchem Wert?
- unter 20: in der Regel keine Feststellung
- ab 20: Feststellung und Steuer-Pauschbetrag
- ab 30: Gleichstellung möglich
- ab 50: Schwerbehinderung
Ratgeber nach Erkrankung
Welche Werte die Verordnung vorsieht und worauf das Versorgungsamt achtet – je Erkrankung auf einer Seite.
- GdB bei DepressionenWerte laut Verordnung: 0–100
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWerte laut Verordnung: 0–100
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWerte laut Verordnung: 0–50
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWerte laut Verordnung: 10–100
- GdB bei DiabetesWerte laut Verordnung: 0–50
- GdB bei SchlafapnoeWerte laut Verordnung: 0–50
- GdB bei COPDWerte laut Verordnung: 0–100
- GdB-TabelleAlle Stufen und Spannen auf einen Blick
Der Check deckt derzeit nur einige häufige Erkrankungen ab. Weitere Erkrankungen können Ihren Gesamt-GdB erhöhen.

Gut vorbereitet in den Antrag
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist deshalb, wie genau die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag beschreiben.
Der Schnellcheck zeigt Ihnen zu jeder Erkrankung, welche Fragen Ihre Befundberichte beantworten sollten – und wo Belege fehlen könnten.
Schnellcheck startenNachvollziehbar statt Blackbox
Rechtsgrundlage
Jede Stufe im Check stammt aus der Versorgungsmedizin-Verordnung (amtlicher Text, öffnet in neuem Tab) und nennt ihre Fundstelle.
Vorsichtig gerechnet
Werte werden nicht addiert. Der Check zeigt eine Spanne statt einer scheinbar genauen Zahl. So rechnet der Check
Ehrlich zu den Grenzen
Unverbindliche Orientierung auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung. Keine Rechts- oder medizinische Beratung. Verbindlich entscheidet das Versorgungsamt anhand Ihrer ärztlichen Unterlagen.